Darf ein Heiler sich "Therapeut" nennen?
27.04.2012
"Stiftung Auswege" hat in ihrer Zeitschrift im April 2012 zu diesem Thema Folgendes geschrieben:
"Darf sich ein Heiler „Therapeut“ nennen?
Über die Frage, ob sie als „Therapeuten“ auftreten können, besteht unter Heilern erhebliche Rechtsunsicherheit; zwei Gerichtsurteile geben Entwarnung.
Einerseits ist der Titel „Therapeut“ als Berufsbezeichnung ungeschützt - im Gegensatz zu „Psychotherapeut“ und „Physiotherapeut“ - und insofern frei verwendbar. Andererseits scheint mit ihm die Ausübung von Heilkunde verbunden zu sein, die nach dem Heilpraktikergesetz nur Ärzten, Heilpraktikern und anderen staatlich anerkannten Therapeuten vorbehalten ist. Wäre es deshalb unzulässig, sich „spiritueller Therapeut“ zu nennen?
Mit einer ähnlichen Frage waren kürzlich das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig befasst: Ist der Titel „Wellnesstherapeut“ zulässig? Sind generell Berufsbezeichnungen mit der Endung „-therapeut“ erlaubt? Die Richter bejahten: Bereits begrifflich erkenne der durchschnittlich informierte Verbraucher, dass die Tätigkeit eines „Wellnessmasseurs“ nicht auf die Vornahme heilender medizinischer Maßnahmen abziele. (Urteil des LG Kiel hier, des OLG Schleswig hier.) Ohnehin ist nicht der Titel entscheidend, sondern der subjektive Eindruck, den ein Klient vom Auftreten des Anbieters gewinnt. Um dem Eindruck vorzubeugen, ein Heiler mache Ärzten und anderen anerkannten Heilberufen Konkurrenz, empfehlen Juristen, dem Kunden einen deutlichen aufklärenden Hinweis zu geben, dass die betreffende Tätigkeit keine Heilkunde beinhaltet und eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt. "